Am 11. Dezember haben wir den Vortrag „Zivilklausel und Rüstungsforschung in Deutschland – Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft“ an der Technischen Universität in Dortmund besucht. Als Redner war Dr. Moritz Kütt vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg eingeladen. Der Abend stand unter dem Thema der Zivilklausel, speziell die Fassung der TU Dortmund, und die Rolle der Rüstungsforschung in Deutschland. In der abschließenden, offene Diskussionsrunde sind wir gemeinsam der Frage nachgegangen, welche Rolle die Rüstungsforschung in Deutschland hat und welche sie einnehmen sollte, sowie die Frage nach der Vereinbarkeit mit der Verfassung.

Der schwarz-gelb geführte Landtag beschloss im Juli diesen Jahres eine umfangreiche Anpassung des Hochschulgesetzes. Die Neuerung betreffen, neben der Anwesenheitspflicht, die aktuell intensiv diskutierte Zivilklausel. Mit der Entscheidung geht das Thema direkt an die Hochschulen zurück. Jede Universität muss jetzt ein eigenes Urteil fassen. Bisher hatte eine allgemeingültige Formulierung des Landtages für eine Zivilklausel Gültigkeit. Diese untersagte allen Universitäten in Nordrhein-Westfalen jegliche Militärforschung. Die Jungen Liberalen setzen sich seit dieser Entscheidung in mehreren Studierendenparlamenten für eine Zivilklausel an den jeweiligen Hochschulen ein, um die Forschung für das Militär zu öffnen.

Die Anwendung in der Forschung

Die Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung vieler Universitäten in Deutschland und dient für eine Forschung ausschließlich für zivile Zwecke. Im Jahr 1986 erlegte die Universität Bremen als erste deutsche Hochschule diese Klausel auf. Die selbst getroffenen Verpflichtung setzt sich zum Ziel, den Forschungsstand des Militärs durch eigene Arbeit nicht zu beeinflussen und versteht sich als Bestandteil der Friedensbewegung.

Der Vortrag von Dr. Kütt schilderte mehrere Berührungspunkte in der Forschung der Uni mit dem Militär. Durch ein Verfahren zum Nachweis metallarmer/- freier Landminen leistete das Team der TU Dortmund einen relevanten Beitrag zur Friedensforschung. Für die Entwicklung waren die Forscher auf Materialien des Militärs angewiesen. Die Uni konnte durch zur Verfügung gestelltes TNT das Projekt erfolgreich abschließen.

Das konkrete Beispiel wird in der Fachsprache als „Dual Use“ bezeichnet und beschreibt die mögliche Nutzung für zivile wie militärische Zwecke. Das Ziel der Friedensforschung wurde konsequent verfolgt, doch unklar bleibt, ob die Entwicklungen der friedlichen Forschung auch dem militärischen Einsatz einen Vorteil verschafft. Diese Problematik, sagt Dr. Kütt, ließen viele Hochschulen unter den Tisch fallen. Die TU Dortmund greift diesen Punkt in der bisherigen Fassung ebenfalls nicht auf. 

Unser Standpunkt

Wir als Grüne Jugend Dortmund setzen uns für eine Anpassung der Zivilklausel ein, womit Wissenschaftler Eindeutigkeit haben, wie ihrer Ergebnisse bei zukünftigen Projekten genutzt werden. Die neue Fassung bedarf klarer Richtlinien, welche Institutionen auf einer Whitelist stehen und den Fortschritt nutzen dürfen. Wir sagen, diese Vereinbarung muss kommen, denn andere Universitäten haben bereits verstanden, welche Gefahr diese Unklarheit birgt. Die Universität Darmstadt hat diesen Punkt in der Zivilklausel aufgegriffen und damit für eine klare Handhabung dieser Fälle gesorgt.

Die Grüne Jungend Dortmund unterstützt Campus Grün an der TU Dortmund in der Arbeit für eine Aufrechterhaltung der Zivilklausel. Wir setzen uns das Ziel verstärkt Student*innen und Leute außerhalb einer Hochschule über dieses Thema zu informieren und die Diskussion mit Befürwortern der Klausel zu suchen. Durch Veranstaltungen muss eine Bewegung entstehen, die spürbaren Druck auf das Studierendenparlament in Dortmund ausübt.

Bereits 2012 verabschiedete die Grüne Jugend beim 38. Bundeskongress einen Beschluss für die Einführung einer Zivilklausel an Hochschulen. Die Forderung ist indes deutlich. Es darf keine Finanzierung der Hochschulforschung durch Mittel des Bundesministeriums der Verteidigung oder durch Unternehmen, die im Bereich Rüstung tätig sind, stattfinden. Weiter heißt es: „Die Forschung und Lehre dient ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken.“